Verhinderungspflege nach § 39
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Verhinderungspflege nach § 39 in Schwabach und Umgebung.
Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Diese führen wir in Schwabach -Wolkersdorf, Eibach, Katzwang und Umgebung durch. Die zuständige Pflegekasse kommt für nachgewiesene Kosten auf die entstehen, wenn eine private Pflegeperson für gewisse Zeit abwesend ist. Gründe für die Verhinderung sind laut Sozialgesetzbuch § 39 SGB XI zum Beispiel Erholungsurlaub oder Krankheit.
Die Verhindertenpflege gibt es ab einen Pflegegrad 2. Sie kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr betragen. Wenn Sie das zusätliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie 50% in das Budget der Verhinderungshilfe umstocken. Wichtig ist hierbei, die Beträge bis zum 31.12 genutzt zu haben da am ende des Jahres die Restbeträge entfallen.
Durch diese Leistung der Krankenkassen können Sie eine externe Pflegekraft beauftragen, die sich in einem Zeitraum von maximal 6 Wochen um die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen kümmert.
Sie haben Interesse oder es sind noch Fragen offen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!