Leistungen
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Verhinderungspflege nach § 39
Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Die pflegerische Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege
Entlastungbeitrag nach § 45 Alltagsbegleitung
Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 125,-€ monatlich