Leistungen

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Verhinderungspflege nach § 39

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Die pflegerische Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege

Entlastungbeitrag nach § 45 Alltagsbegleitung

Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 125,-€ monatlich