Entlastungbeitrag nach § 45 Alltagsbegleitung

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Leistungen

Entlastungbeitrag nach § 45 Alltagsbegleitung in Schwabach und Umgebung.

Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,-€ monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Das Angebot der Alltagsbegleitung umfasst unter anderem persönliche Hilfeleistungen wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags, im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen.

Wir sind für Sie in Schwabach -Wolkersdorf, Eibach, Katzwang und Umgebung da.

So können wir Sie als pflegebedürftige Person und Ihre Angehörigen Entlasten:

  • Beaufsichtigung -Zuhause wenn Angehörige verhindert sind
  • Beschäftigung – Unterstützung bei Hobbys und Spiele
  • Begleitung – zum Arzt, Friseur, Spazieren, Friedhof, Einkaufen
  • Schriftverkehr – für Ämter & Behörden
Frau Jakob begleitet Sie mit dem Auto gerne zum Arzt, Friseur, etc.

Mit einem Alltagsbegleiter länger zuhause wohnen bleiben.

Eine hilfreiche Unterstützung können Alltagshelfer sein, die Dienste im Haushalt übernehmen, bei der leichten Pflege helfen, Gesellschaft leisten und Erledigungen abnehmen und begleiten.

Lassen Sie Andere ein Stück des Weges mit Ihnen gehen. Hilfe annehmen bedeutet
Lebensqualität erhalten.

Sie haben Interesse oder es sind noch Fragen offen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!