Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI

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Leistungen

Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Schwabach und Umgebung.

Die pflegerische Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung. Unsere Pflegeberatung erstreckt sich über ganz Schwabach, Nürnberg und das Roth Gebiet

Pflegebedürftige die Pflegegeld nach §37 SGB XI beziehen, haben gemäß § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI:

  • bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich = 2x jährlich
  • bei Pflegegrad 4 und 5 viertäljährlich = 4 x im Jahr eine Beratung in der eigenen
    Häuslichkeit abzurufen.

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden inzdividuell beraten und können Fragen zu allen Pflege betreffenden Themen stellen. Erfahrene Fachkräfte können oftmals hilfreiche Tipps und Informationen weitergeben, die die Pflege und Versorgung erleichtern.

Die Kosten eines Beratungseinsatzes werden von der Pflegekasse, ohne Vorleistung übernommen.

Sie haben Interesse oder es sind noch Fragen offen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!